
Reisevertragsrecht
Urlaub gehört zur schönsten Zeit des Jahres, doch leider kann dieser von vielen Dingen beeinträchtigt werden. Flugverspätungen, schlechte Hotelzimmer oder gestörte Nachtruhe sind leider nicht unüblich. Als Urlauber muss man sich jedoch nicht alles gefallen lassen.
Sobald Annahme besteht, dass die Pflichten vom Reiseveranstalter nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, sollte man sich über Schadensersatz oder eine Minderung des Reisepreises informieren. Wichtig: Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz sind an bestimmte Fristen gebunden. Bei Versäumung der Fristen können diese Ansprüche verloren gehen. Daher sollte schon am Urlaubsort beim Reiseleiter Abhilfe gefordert werden.
Oft ist es der Fall, dass sich der Reiseveranstalter bei Beschwerden über eine außergerichtliche Maßnahme mit dem Urlauber einigt. Ist dies nicht der Fall, kann in einem weiteren Schritt besprochen werden, ob eine Zahlungsklage gegen den Reiseveranstalter eingereicht werden soll.
Auch bei Flügen hat man gewisse Ansprüche. Annullierte Flüge und lange Verspätungen sind mittlerweile Alltag. Ebenfalls ist es oft der Fall, dass Passagiere am Flughafen zurückbleiben. Das ist die Folge von überbuchten Flügen. Sobald sich ein Flug verspätet oder versäumt wird, wird es schwer Anschlussflüge zu erwischen.
Zu unserem Glück ist es uns gestattet bei einer Verspätung von drei Stunden oder sobald der Flug annulliert wird, eine Ausgleichsforderung von 250,00 EUR bis zu 600,00 EUR zu beanspruchen. Die Summe hängt dabei von der Flugentfernung ab.
Bei verschwundenen oder beschädigten Koffer sind wir ebenfalls vom Gesetzgeber abgesichert.